
Steuerfreie Mitarbeitergeschenke: Was Sie beachten müssen
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Einleitung
Mitarbeitergeschenke sind eine hervorragende Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen und die Motivation im Team zu steigern. Doch neben der Frage nach dem passenden Geschenk ist auch die steuerliche Behandlung von Bedeutung. Steuerfreie Mitarbeitergeschenke ermöglichen es Unternehmen, ihren Mitarbeitern eine Freude zu machen, ohne zusätzliche steuerliche Belastungen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um steuerfrei zu schenken.
1. Gesetzliche Grundlagen für steuerfreie Geschenke
Gemäß dem deutschen Einkommensteuergesetz sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 50 Euro pro Anlass und Mitarbeiter steuerfrei. Dazu zählen beispielsweise Geburtstage, Jubiläen oder Weihnachten. Wichtig ist, dass es sich um Sachgeschenke handelt und nicht um Geldzuwendungen.
2. Freigrenzen und Freibeträge
- Monatliche Sachbezugswerte: Zusätzlich zu den Anlass bezogenen Geschenken können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatlich Sachbezüge bis zu 50 Euro zukommen lassen.
- Jährlicher Freibetrag für Betriebsveranstaltungen: Pro Jahr sind bis zu zwei Betriebsveranstaltungen mit einem Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei.
3. Was gilt als Sachgeschenk?
Unter Sachgeschenken versteht man alle materiellen Gegenstände, Gutscheine oder Geschenkkarten, die nicht in Bargeld ausgezahlt werden können. Personalisierte Geschenke wie unsere Lunchbox aus Edelstahl und Bambus oder das gravierte Frühstücksbrettchen sind ideale Beispiele für steuerfreie Mitarbeitergeschenke.
4. Dokumentation und Nachweise
Um die Steuerfreiheit nachzuweisen, ist eine sorgfältige Dokumentation wichtig:
- Belege aufbewahren: Rechnungen und Quittungen sollten ordnungsgemäß archiviert werden.
- Geschenklisten führen: Notieren Sie Anlass, Datum, Empfänger und Wert des Geschenks.
5. Was ist nicht steuerfrei?
- Bargeldgeschenke: Geldgeschenke sind immer steuer- und sozialversicherungspflichtig.
- Überschreiten der Freigrenzen: Wird der maximale Wert überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
6. Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Arbeitgeber: Durch steuerfreie Geschenke sparen Sie Lohnnebenkosten und stärken gleichzeitig die Mitarbeiterbindung.
- Arbeitnehmer: Die Geschenke erhöhen den Nettoverdienst, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen.
Fazit
Steuerfreie Mitarbeitergeschenke bieten eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Indem Sie die gesetzlichen Vorgaben beachten, können Sie Ihren Mitarbeitern eine Freude machen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren. Personalisierte Geschenke wie unsere Lunchbox oder das Frühstücksbrettchen liegen preislich innerhalb der Freigrenzen und sind daher ideal geeignet.
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